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Digitalbonus Bayern: Bis zu 7.500 € Zuschuss – bekommt Ihr Betrieb das auch?

Der Freistaat Bayern zahlt kleinen Unternehmen bis zu 50 % der Kosten für Digitalisierungsprojekte. Handwerksbetriebe, Friseure, Gastronomen und Dienstleister sind ausdrücklich gemeint. Hier stehen die wichtigsten Fakten.

Der Freistaat Bayern zahlt kleinen Unternehmen bis zu 50 % der Kosten für Digitalisierungsprojekte. Klingt gut – aber viele Betriebe stellen keinen Antrag, weil sie denken: „Das ist doch nur was für Industrie und Start-ups."

Stimmt nicht. Handwerksbetriebe, Friseure, Gastronomen und Dienstleister sind ausdrücklich gemeint. Hier stehen die wichtigsten Fakten.

Das Wichtigste in 60 Sekunden

Wer kann den Digitalbonus bekommen?

Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte in Bayern. Die geförderte Lösung muss auch dort eingesetzt werden.

Als „klein" gilt Ihr Betrieb, wenn er beides erfüllt:

Maßgeblich ist das Jahr des letzten Jahresabschlusses. Für die Größeneinstufung zählt nur Ihr eigener Betrieb – Beteiligungen an anderen Unternehmen spielen dabei keine Rolle.

Nicht antragsberechtigt sind unter anderem:

Der klassische Handwerksbetrieb, der Friseursalon, das Gasthaus, die kleine Spedition oder das Dienstleistungsunternehmen mit fünf Leuten: alle grundsätzlich antragsberechtigt.

Wie viel Geld gibt es?

Es gibt zwei Varianten. Beide fördern bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben.

Digitalbonus Standard – bis 7.500 €
Für die normalen Digitalisierungsprojekte: Branchensoftware, Warenwirtschaft, Dokumentenmanagement, CRM, Kundenportale, IT-Sicherheit.

Digitalbonus Plus – bis 30.000 €
Nur für Projekte mit besonderem Innovationsgehalt, etwa Künstliche Intelligenz, intelligente Datenanalyse oder Robotik. Hier müssen Sie ausführlich begründen, was an Ihrem Projekt neu ist. Wer einen Plus-Antrag plant, sollte vorab mit der zuständigen Bezirksregierung sprechen.

Zwei Zahlen, die Sie kennen sollten:

Ein Tipp aus der Förderrichtlinie: Wenn Ihr Projekt unter 15.000 € Gesamtausgaben liegt, lohnt sich der Plus-Antrag nicht – der Zuschuss wäre gleich hoch, die Bearbeitung dauert aber länger.

Wofür gibt es Geld – und wofür nicht?

Das ist der Punkt, an dem die meisten Anträge scheitern. Deshalb hier deutlich:

Gefördert wird zum Beispiel:

Nicht gefördert wird:

Kurz: Eine neue Website allein wird nicht gefördert. Ein Kundenportal, über das Ihre Kunden Termine buchen, Dokumente abrufen und das direkt an Ihre Auftragsverwaltung angebunden ist, kann dagegen förderfähig sein – weil es tief in Ihre Abläufe eingreift. Der Unterschied liegt in der Funktion, nicht im Design.

Noch ein praktisches Detail: Lizenz- und Servicegebühren werden nur für maximal 18 Monate gefördert. Lassen Sie sich das Angebot Ihres Dienstleisters entsprechend aufschlüsseln.

Was heißt das konkret für Ihren Betrieb?

Die Förderrichtlinie ist abstrakt formuliert. Hier ein paar typische Vorhaben und wie sie einzuordnen sind. Verbindlich entscheidet immer die Bezirksregierung – das hier ist eine Orientierung, keine Zusage.

Online-Buchungssystem für Friseure, Kosmetik, Physio, Werkstätten
Ein Buchungssystem, das echte Abläufe übernimmt – Termine, Mitarbeiter- und Ressourcenplanung, Erinnerungen, Anbindung an Kundendaten oder Kasse –, zählt zu den Portallösungen und kann über den Standard gefördert werden. Ein Termin-Widget, das nur eine Mail verschickt, reicht nicht.

Cloud-Dokumentenablage mit Rollen und Rechten
Dokumentenmanagement nennt die Richtlinie ausdrücklich als Standard-Maßnahme: Angebote, Aufmaße und Rechnungen strukturiert abgelegt, Zugriffe nach Rolle, aktuelle Pläne per Tablet auf der Baustelle.
Aber Vorsicht: Lizenzen für herkömmliche Bürosoftware sind ausgeschlossen. Gefördert wird die Einrichtung – Struktur, Rechtekonzept, Migration, Schulung –, nicht der Kauf von Postfächern.

Durchgängige Abläufe statt Zettel und Excel
Im Handwerk von der Anfrage über Aufmaß und Zeiterfassung bis zur Rechnung, in der Gastronomie Wareneinsatz und Bestellwesen, oder ein Kundenportal für Unterlagen und Auftragsstatus. ERP-, CRM- und Warenwirtschaftssysteme, Branchenlösungen und Portale nennt die Richtlinie ausdrücklich als typische Standard-Maßnahmen – Portale allerdings nur, soweit sie über reine Kundengewinnung hinausgehen.

IT-Sicherheit – der eigene Förderbereich
Firewall, saubere Datensicherung, Netzwerksicherheit, Zugriffskonzepte: Hier ist ausnahmsweise auch die Hardware förderfähig. Und weil IT-Sicherheit ein eigener Förderbereich ist, blockiert ein Antrag hier Ihren Antrag im Bereich Digitalisierung nicht. Viele Betriebe übersehen das.

Automatisierung und KI
Wiederkehrende Abläufe automatisiert, Daten intelligent ausgewertet: Je nach Innovationsgehalt Standard oder Plus. Für Plus brauchen Sie eine belastbare Begründung, was daran neu ist – und ein Vorgespräch mit der Bezirksregierung.

Die Faustregel: Fragen Sie sich, ob nach dem Projekt ein Arbeitsschritt in Ihrem Betrieb messbar anders läuft. Wenn ja, haben Sie gute Karten. Wenn sich nur das Erscheinungsbild nach außen ändert, eher nicht.

Der häufigste Fehler: zu früh beauftragen

Sie dürfen das Projekt nicht beginnen, bevor die Antragseingangsbestätigung da ist – und als Beginn zählt schon eine verbindliche Bestellung oder Auftragserteilung, auch mündlich am Telefon.

So läuft der Antrag

Der Antrag läuft vollständig digital über das Online-Formular auf digitalbonus.bayern, bei der für Sie zuständigen Bezirksregierung. Drei Dinge sollten Sie vorher wissen:

Das ELSTER-Unternehmenskonto ist Pflicht – und zwar das Ihres eigenen Unternehmens. Auch die Bescheide kommen ausschließlich dorthin. Falls Sie noch keines haben: sofort beantragen. Der Aktivierungscode kommt per Post, das dauert.

Sie müssen selbst einreichen. Weder Steuerberater noch IT-Dienstleister noch Fördermittelberater dürfen den Antrag für Sie stellen.

Es gibt ein Monatskontingent. Ist es ausgeschöpft, ist das Formular gesperrt und Sie kommen erst im Folgemonat wieder dran. Aktueller Stand und nächster Freigabetermin stehen im Bereich „Antragstellung" auf digitalbonus.bayern.

Danach prüft die Bezirksregierung, Sie erhalten den Förderbescheid mit De-minimis-Bescheinigung, setzen um und reichen den Auszahlungsantrag ein.

Ihre Checkliste

Ich unterstütze Sie beim förderfähigen Teil

Einreichen müssen Sie selbst. Alles davor mache ich mit Ihnen:

Kostenloses Erstgespräch, rund 30 Minuten, unverbindlich. Ich schaue mir Ihre Abläufe an und sage Ihnen, was sich lohnt – mit oder ohne Förderung.

[Jetzt Erstgespräch vereinbaren] oder direkt an kontakt@stahltechsolutions.de

Quellen

Stand: 21.08.2026. Förderbedingungen, Kontingente und Fristen können sich jederzeit ändern – prüfen Sie vor der Antragstellung immer die offizielle Seite. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine verbindliche Auskunft der für Sie zuständigen Bezirksregierung.

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