Digitalbonus Bayern: Bis zu 7.500 € Zuschuss – bekommt Ihr Betrieb das auch?
Der Freistaat Bayern zahlt kleinen Unternehmen bis zu 50 % der Kosten für Digitalisierungsprojekte. Handwerksbetriebe, Friseure, Gastronomen und Dienstleister sind ausdrücklich gemeint. Hier stehen die wichtigsten Fakten.
Der Freistaat Bayern zahlt kleinen Unternehmen bis zu 50 % der Kosten für Digitalisierungsprojekte. Klingt gut – aber viele Betriebe stellen keinen Antrag, weil sie denken: „Das ist doch nur was für Industrie und Start-ups."
Stimmt nicht. Handwerksbetriebe, Friseure, Gastronomen und Dienstleister sind ausdrücklich gemeint. Hier stehen die wichtigsten Fakten.
Das Wichtigste in 60 Sekunden
- Wer: Kleine gewerbliche Unternehmen mit Betriebsstätte in Bayern, weniger als 50 Mitarbeiter, maximal 10 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme
- Wie viel: Bis zu 50 % der förderfähigen Kosten – maximal 7.500 € (Standard) bzw. 30.000 € (Plus)
- Bis wann: Das Programm läuft bis 31.12.2027
- Ab wann: Anträge sind laufend möglich – aber es gibt pro Monat ein festes Kontingent. Ist es ausgeschöpft, geht es erst im Folgemonat weiter. Den aktuellen Status finden Sie auf digitalbonus.bayern unter „Antragstellung"
- Wichtigste Regel: Erst beantragen, dann beauftragen. Wer vorher unterschreibt, bekommt nichts.
- Kein Automatismus: Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Sie wird nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt.
Wer kann den Digitalbonus bekommen?
Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte in Bayern. Die geförderte Lösung muss auch dort eingesetzt werden.
Als „klein" gilt Ihr Betrieb, wenn er beides erfüllt:
- weniger als 50 Mitarbeiter und
- höchstens 10 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme
Maßgeblich ist das Jahr des letzten Jahresabschlusses. Für die Größeneinstufung zählt nur Ihr eigener Betrieb – Beteiligungen an anderen Unternehmen spielen dabei keine Rolle.
Nicht antragsberechtigt sind unter anderem:
- Freie Berufe (z. B. Architekten, Steuerberater, Rechtsanwälte)
- Arztpraxen, Kliniken, Pflegeeinrichtungen und ähnliche Einrichtungen
- Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Aquakultur (mit Ausnahmen bei Verarbeitung und Vermarktung)
- Vereine, gGmbHs und andere nicht ausschließlich wirtschaftlich tätige Organisationen
- Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung
- Unternehmen in der Insolvenz
Der klassische Handwerksbetrieb, der Friseursalon, das Gasthaus, die kleine Spedition oder das Dienstleistungsunternehmen mit fünf Leuten: alle grundsätzlich antragsberechtigt.
Wie viel Geld gibt es?
Es gibt zwei Varianten. Beide fördern bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben.
Digitalbonus Standard – bis 7.500 €
Für die normalen Digitalisierungsprojekte: Branchensoftware, Warenwirtschaft, Dokumentenmanagement, CRM, Kundenportale, IT-Sicherheit.
Digitalbonus Plus – bis 30.000 €
Nur für Projekte mit besonderem Innovationsgehalt, etwa Künstliche Intelligenz, intelligente Datenanalyse oder Robotik. Hier müssen Sie ausführlich begründen, was an Ihrem Projekt neu ist. Wer einen Plus-Antrag plant, sollte vorab mit der zuständigen Bezirksregierung sprechen.
Zwei Zahlen, die Sie kennen sollten:
- Mindestens 4.000 € förderfähige Ausgaben. Kleinere Projekte fallen raus.
- Sie können je einen Antrag pro Förderbereich stellen (Digitalisierung und IT-Sicherheit), also insgesamt maximal zwei Anträge über die gesamte Programmlaufzeit.
Ein Tipp aus der Förderrichtlinie: Wenn Ihr Projekt unter 15.000 € Gesamtausgaben liegt, lohnt sich der Plus-Antrag nicht – der Zuschuss wäre gleich hoch, die Bearbeitung dauert aber länger.
Wofür gibt es Geld – und wofür nicht?
Das ist der Punkt, an dem die meisten Anträge scheitern. Deshalb hier deutlich:
Gefördert wird zum Beispiel:
- Software, die Ihre Abläufe verbessert: Warenwirtschaft, Handwerkersoftware, Auftragsabwicklung, Dokumentenmanagement, Kundenportale
- Die Einführung selbst: Einrichtung, Installation, individuelle Anpassungen, Programmierung, technische Dokumentation
- Beratung und Schulung zur eingeführten Lösung – bis zu 50 % der gesamten förderfähigen Ausgaben
- IT-Sicherheit: hier auch die nötige Hardware, etwa Firewall, Datensicherung, Netzwerksicherheit
Nicht gefördert wird:
- Standard-Webseiten ohne tiefe funktionelle Einbindung in Ihre betrieblichen Abläufe
- Standard-Webshops, insbesondere fertige Shop-Templates
- Standard-Online-Marketing: Suchmaschinenoptimierung, Content-Marketing, Newsletter, Display-Werbung
- Grafik- und Textleistungen: Logo, Fotos, Videos, Texte
- Normale Bürosoftware und Betriebssysteme
- Normale IT-Hardware (Ausnahme: IT-Sicherheit und Roboter)
- Maschinen und Geräte samt Steuerungssoftware
- Ersatzbeschaffungen und alles, wozu Sie ohnehin gesetzlich verpflichtet sind
- Projekte unter 4.000 € sowie Miete und Leasing
- Beratung ohne Umsetzung
Kurz: Eine neue Website allein wird nicht gefördert. Ein Kundenportal, über das Ihre Kunden Termine buchen, Dokumente abrufen und das direkt an Ihre Auftragsverwaltung angebunden ist, kann dagegen förderfähig sein – weil es tief in Ihre Abläufe eingreift. Der Unterschied liegt in der Funktion, nicht im Design.
Noch ein praktisches Detail: Lizenz- und Servicegebühren werden nur für maximal 18 Monate gefördert. Lassen Sie sich das Angebot Ihres Dienstleisters entsprechend aufschlüsseln.
Was heißt das konkret für Ihren Betrieb?
Die Förderrichtlinie ist abstrakt formuliert. Hier ein paar typische Vorhaben und wie sie einzuordnen sind. Verbindlich entscheidet immer die Bezirksregierung – das hier ist eine Orientierung, keine Zusage.
Online-Buchungssystem für Friseure, Kosmetik, Physio, Werkstätten
Ein Buchungssystem, das echte Abläufe übernimmt – Termine, Mitarbeiter- und Ressourcenplanung, Erinnerungen, Anbindung an Kundendaten oder Kasse –, zählt zu den Portallösungen und kann über den Standard gefördert werden. Ein Termin-Widget, das nur eine Mail verschickt, reicht nicht.
Cloud-Dokumentenablage mit Rollen und Rechten
Dokumentenmanagement nennt die Richtlinie ausdrücklich als Standard-Maßnahme: Angebote, Aufmaße und Rechnungen strukturiert abgelegt, Zugriffe nach Rolle, aktuelle Pläne per Tablet auf der Baustelle.
Aber Vorsicht: Lizenzen für herkömmliche Bürosoftware sind ausgeschlossen. Gefördert wird die Einrichtung – Struktur, Rechtekonzept, Migration, Schulung –, nicht der Kauf von Postfächern.
Durchgängige Abläufe statt Zettel und Excel
Im Handwerk von der Anfrage über Aufmaß und Zeiterfassung bis zur Rechnung, in der Gastronomie Wareneinsatz und Bestellwesen, oder ein Kundenportal für Unterlagen und Auftragsstatus. ERP-, CRM- und Warenwirtschaftssysteme, Branchenlösungen und Portale nennt die Richtlinie ausdrücklich als typische Standard-Maßnahmen – Portale allerdings nur, soweit sie über reine Kundengewinnung hinausgehen.
IT-Sicherheit – der eigene Förderbereich
Firewall, saubere Datensicherung, Netzwerksicherheit, Zugriffskonzepte: Hier ist ausnahmsweise auch die Hardware förderfähig. Und weil IT-Sicherheit ein eigener Förderbereich ist, blockiert ein Antrag hier Ihren Antrag im Bereich Digitalisierung nicht. Viele Betriebe übersehen das.
Automatisierung und KI
Wiederkehrende Abläufe automatisiert, Daten intelligent ausgewertet: Je nach Innovationsgehalt Standard oder Plus. Für Plus brauchen Sie eine belastbare Begründung, was daran neu ist – und ein Vorgespräch mit der Bezirksregierung.
Die Faustregel: Fragen Sie sich, ob nach dem Projekt ein Arbeitsschritt in Ihrem Betrieb messbar anders läuft. Wenn ja, haben Sie gute Karten. Wenn sich nur das Erscheinungsbild nach außen ändert, eher nicht.
Der häufigste Fehler: zu früh beauftragen
Sie dürfen das Projekt nicht beginnen, bevor die Antragseingangsbestätigung da ist – und als Beginn zählt schon eine verbindliche Bestellung oder Auftragserteilung, auch mündlich am Telefon.
So läuft der Antrag
Der Antrag läuft vollständig digital über das Online-Formular auf digitalbonus.bayern, bei der für Sie zuständigen Bezirksregierung. Drei Dinge sollten Sie vorher wissen:
Das ELSTER-Unternehmenskonto ist Pflicht – und zwar das Ihres eigenen Unternehmens. Auch die Bescheide kommen ausschließlich dorthin. Falls Sie noch keines haben: sofort beantragen. Der Aktivierungscode kommt per Post, das dauert.
Sie müssen selbst einreichen. Weder Steuerberater noch IT-Dienstleister noch Fördermittelberater dürfen den Antrag für Sie stellen.
Es gibt ein Monatskontingent. Ist es ausgeschöpft, ist das Formular gesperrt und Sie kommen erst im Folgemonat wieder dran. Aktueller Stand und nächster Freigabetermin stehen im Bereich „Antragstellung" auf digitalbonus.bayern.
Danach prüft die Bezirksregierung, Sie erhalten den Förderbescheid mit De-minimis-Bescheinigung, setzen um und reichen den Auszahlungsantrag ein.
Ihre Checkliste
- [ ] Betriebsstätte in Bayern, unter 50 Mitarbeiter, unter 10 Mio. €
- [ ] Branche nicht ausgeschlossen
- [ ] Mindestens 4.000 € förderfähige Ausgaben
- [ ] Projekt verbessert echte Abläufe – nicht nur Optik oder Marketing
- [ ] Noch nichts beauftragt, auch nicht mündlich
- [ ] ELSTER-Unternehmenskonto freigeschaltet
- [ ] Angebot liegt vor, Lizenzkosten auf 18 Monate aufgeschlüsselt
- [ ] Kontingentstatus geprüft, nächster Freigabetermin notiert
Ich unterstütze Sie beim förderfähigen Teil
Einreichen müssen Sie selbst. Alles davor mache ich mit Ihnen:
- Ehrliche Einschätzung vorab. Ich sage Ihnen offen, ob Ihr Vorhaben zu den Förderbereichen passt. Entscheiden tut das die Bezirksregierung – aber Sie wissen vorher, woran Sie sind, bevor Sie Zeit investieren.
- Zuschnitt des Projekts. Aus „irgendwas mit Digitalisierung" wird ein klar abgegrenztes Vorhaben mit nachvollziehbarem Nutzen. Genau das will die Bezirksregierung sehen.
- Angebot in Antragsqualität. Sauber aufgeschlüsselt, Lizenzkosten auf 18 Monate, Beratungsanteil ausgewiesen.
- Projektbeschreibung als Zuarbeit. Sie reichen ein, ich liefere die technische Beschreibung.
- Umsetzung. Buchungs- und Kundenportale, Cloud-Dokumentenablage mit Rechtekonzept, Anbindung an bestehende Systeme, Automatisierung, IT-Sicherheit.
Kostenloses Erstgespräch, rund 30 Minuten, unverbindlich. Ich schaue mir Ihre Abläufe an und sage Ihnen, was sich lohnt – mit oder ohne Förderung.
[Jetzt Erstgespräch vereinbaren] oder direkt an kontakt@stahltechsolutions.de
Quellen
- Richtlinien zum Förderprogramm „Digitalbonus" vom 27.06.2024, Az. 24-7305/224 (BayMBl. Nr. 315), zuletzt geändert am 07.10.2025 (BayMBl. Nr. 435)
- Vollzugshinweise zum Digitalbonus, Stand 01.05.2025
- Richtlinie, Musterantrag und alle Programminfos: digitalbonus.bayern
Stand: 21.08.2026. Förderbedingungen, Kontingente und Fristen können sich jederzeit ändern – prüfen Sie vor der Antragstellung immer die offizielle Seite. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine verbindliche Auskunft der für Sie zuständigen Bezirksregierung.
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